Orgyens neue Fragen
Tschuldigung nochmal, ich bin halt interessiert, man kann also als ganz "normaler" Mensch in einer kath. Klostergemeinschaft mitleben? Man schließt eine Art Nutzungsvertrag ab? Was ist denn dann der Unterschied zu einem ordinierten? Wenn du nebenher einer berufl Tätigkeit nachgehen kannst, nutzt du das Kloster quasi als Wohnstätte mit spiritueller Grundversorgung aus erster Hand. Üben ordinierte Bewohner i.d.R. auch eine berufl. Tätigkeit außerhalb des Klosters und für das eigene Einkommen aus, oder teilt man das Geld mit den Anderen?
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Kapuzinerküche - 28. Apr, 21:55
Also...
Ein dauerhaftes Mitleben eines Laien wie in meinem Fall ist sicher nicht soo häufig, aber auch das gibt es und hat es in der langen Geschichte der Ordensgemeinschaften in ganz unterschiedlich ausgeformter Art immer gegeben.
Ein Nutzungsvertrag? Also bitte, ich bin doch kein Nutztier und das Kloster ist kein Hotel: Der von den Satzungen der Kapuziner vorgesehene Vertrag regelt z. B. wer mir im Kloster was zu sagen hat, daß ich meinen Beruf ausüben darf, daß ich aus diesen Einkünften selbst für meine Kranken- und Altersversorgung aufzukommen habe etc.
"Wohnstätte mit spiritueller Grundversorgung"? Nein, genauso so nicht: Ich denke, daß mit diesen deinen Worten die Erwartung etlicher Leute umschrieben ist, aber so kann es eben nicht funktionieren. Nein, du mußt bereit sein, dich in Gemeinschaft zu begeben, und kannst nicht erwarten, versorgt zu werden.
In der alltäglichen Lebenspraxis ist der Unterschied zu den Brüdern Kapuzinern in der Tat gering. Auch die Brüder befolgen, was bereits Franziskus ihnen aufgetragen hat: Sie sollen arbeiten, wenn sie die Gnade haben, das zu können. Diese Berufe reichen, wenn ich mich mal in der Provinz umgucke, vom Pfarrer (recht häufig) über den Hochschullehrer, den Gymnasiallehrer für Musik und Religion, den Gesprächsseelsorger mit therapeutischer Zusatzausbildung bis zum bildenden Künstler, wissenschaftlichen Bibliothekar und und und. Manche dieser Berufe werden im Kloster ausgeübt, andere außerhalb des Klosters: Das Gymnasium ist für den Bruder Lehrer zum Beispiel die gleiche Arbeitsstätte wie für andere Lehrer auch.
Die Einkünfte wandern in einen großen Topf, im Falle der Kapuziner nicht auf das einzelne Kloster bezogen, sondern in einen Topf der ganzen Provinz-Gemeinschaft, das ist im Falle der rheinisch-westfälischen Kapuzinerprovinz räumlich betrachtet ganz Deutschland mit Ausnahme von Bayern und dem Saarland. Aus diesem Topf wird auch der Unterhalt der Brüder bestritten, die zum Beispiel sich in einem Kloster um die Wäsche kümmern oder Gärtner, Pförtner oder schlichtweg alt und krank sind.
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